AGB

§ 1 Vergütung

1.1 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Silvia Goldhammer/Goldmarke für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

1.2. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

§ 2 Fälligkeit der Vergütung und Abnahme

2.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

2.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

2.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Silvia Goldhammer/Goldmarke hohe finanzielle Vorleistungen sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

§ 3 Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrags und Vorlagen

3.1 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Silvia Goldhammer/Goldmarke behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

3.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Silvia Goldhammer/Goldmarke eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

3.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Silvia Goldhammer/Goldmarke übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Silvia Goldhammer/Goldmarke von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

4.1 Eine Herausgabe von offenen Dateiformaten ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, in vorgelegten Angeboten nicht inbegriffen und muss gesondert zwischen Auftraggeber und Silvia Goldhammer/Goldmarke geregelt werden.

4.2 Hat Silvia Goldhammer/Goldmarke dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Silvia Goldhammer/Goldmarke geändert werden.

§ 5 Haftung

5.1 Silvia Goldhammer/Goldmarke verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

5.2 Sofern Silvia Goldhammer/Goldmarke notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Silvia Goldhammer/Goldmarke. Silvia Goldhammer/Goldmarke haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5.3 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

5.4 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Silvia Goldhammer/Goldmarke.

5.5 Für die wettbewerbs- und warenzeichen- rechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Silvia Goldhammer/Goldmarke nicht.

5.6 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Silvia Goldhammer/Goldmarke geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

5.7 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Silvia Goldhammer/Goldmarke gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Silvia Goldhammer/Goldmarke kein Auswahlverschulden trifft. Silvia Goldhammer/Goldmarke tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

5.8 Der Auftraggeber stellt Silvia Goldhammer/Goldmarke von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Silvia Goldhammer/Goldmarke stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

5.9 Silvia Goldhammer/Goldmarke haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Silvia Goldhammer /Goldmarke nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

5.10 Bei Webseiten-Aufträgen und Website-Pflege-Aufträgen ist Silvia Goldhammer/Goldmarke nicht für Schäden haftbar zu machen, die durch Updates von Content-Management-Systemen, Themes oder Plugins entstehen. Für ein Hacking der Website durch Dritte und daraus entstehende Schäden ist Silvia Goldhammer/Goldmarke nicht haftbar zu machen oder zur Verantwortung zu ziehen.

5.11 Bei Webseiten-Aufträgen haftet Silvia Goldhammer/Goldmarke nicht für Fehler und Rechtswidrigkeiten, die durch allgemeine technische Neuerungen oder allgemeine gesetzliche Neuerungen entstehen, wenn diese zum Zeitpunkt der Erstellung der Website noch nicht angekündigt waren.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§ 6 Vertragsauflösung

6.1 Im Falle eines vorzeitigen Projektabbruchs muss der Auftraggeber die bis zum Projektabbruch angefallenen Arbeiten prozentual zum vereinbarten Gesamtpreis vergüten.

§ 7 Schlussbestimmungen

7.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Silvia Goldhammer/Goldmarke als Gerichtsstand vereinbart.

7.2 Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand der Sitz von Silvia Goldhammer/Goldmarke vereinbart.

7.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.